Beamte und Selbständige bei der Kreditvergabe

Beamte und Selbständige stellen 2 Extreme bei der Kreditvergabe dar. Für die Banken spielt ein sicheres und ausreichendes Einkommen bei der Kreditvergabe eine große Rolle. Noch wichtiger als die Höhe des Einkommens und die Haushaltsrechnung ist die Sicherheit.

Hat ein Beamter 3.000 Euro Netto-Einkommen und ein Selbständiger 6.000 Euro Netto-Einkommen, so würde die Bank dennoch den Beamten als Kreditnehmer eher akzeptieren als den Selbständigen.

Wieso ist das so?

Das Einkommen von Beamten kann man öffentlich recherchieren und auch sehr leicht nachprüfen. Bei einem Selbständigen hingegen benötigt man viele Einkommensteuerbescheide, um das Einkommen nachzuprüfen. Für die Bank bedeutet das Aufwand.

Auch ist völlig unklar, ob das Einkommen eines Beamten so hoch bleibt. Externe Faktoren wie die Auftragslage, eine Pandemie, Kriege, eine Wirtschaftskrise machen die Kreditvergabe nicht so berechenbar wie bei einem Beamten.

Nicht umsonst schreiben viele Banken unter ihren Kreditvoraussetzungen

„Kein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“

Manche Banken schreiben immerhin

„Selbständiges Einkommen nur aus freiberuflicher Tätigkeit.“

Hierbei wird durch die Blume gesagt, dass Selbständige nicht willkommen sind. Und wenn, dann nur als Freiberufler (Heilpraktiker, Ärzte, Anwälte, Sachverständige), nicht aber als gewerbetreibende Selbständige.

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